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Teilzeit: Wie viele Stunden sind es – und welche Grenzen gelten wirklich?

„Ab wie vielen Stunden ist es Teilzeit?“ ist die meistgestellte Frage zum Thema – und das Gesetz beantwortet sie relativ, nicht absolut. Dieser Beitrag zeigt, welche Stundenzahlen tatsächlich im Recht stehen, rechnet Wochenstunden in Monatsstunden, Gehalt und Urlaub um und erklärt, was für Teilzeitkräfte anteilig gilt und was voll.

Von Dr. Katharina Müller · 14. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Teilzeit hat keine feste Stundenzahl. Nach § 2 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt, wer regelmäßig weniger Wochenstunden arbeitet als eine vergleichbare Vollzeitkraft – bei einer 40-Stunden-Woche also alles unter 40, bei 38,5 alles darunter. Eine Untergrenze gibt es nicht; ein Minijob mit acht Wochenstunden ist ebenso Teilzeit wie eine 35-Stunden-Stelle. Stundengrenzen kennt das Recht nur an einzelnen Stellen: 15 Stunden pro Woche trennen in der Arbeitslosenversicherung Beschäftigung von Arbeitslosigkeit, 15 bis 32 Stunden sind während der Elternzeit erlaubt, und ohne Vereinbarung gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden als vereinbart. Im Durchschnitt arbeiteten Teilzeitbeschäftigte 2025 21,3 Stunden pro Woche.

Ab wie vielen Stunden ist es Teilzeit – und ab wie vielen Vollzeit?

Die Frage wird täglich tausendfach gestellt, und die Antwort enttäuscht, weil sie relativ ist. § 2 Abs. 1 TzBfG definiert: Teilzeitbeschäftigt ist, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Was Vollzeit ist, legt nicht das Gesetz fest, sondern Tarifvertrag oder Betrieb – 40 Stunden in vielen Bereichen, 39 im öffentlichen Dienst der Kommunen im Westen, 38,5 in weiten Teilen von Handel und Pflege, 35 in der Metall- und Elektroindustrie. Wer in einem 35-Stunden-Betrieb 35 Stunden arbeitet, ist Vollzeitkraft; wer im 40-Stunden-Betrieb 38 Stunden arbeitet, ist Teilzeitkraft, obwohl er länger arbeitet.

Nach unten ist die Definition offen: Auch geringfügig Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 2 TzBfG Teilzeitbeschäftigte. Die verbreiteten Faustregeln – „Teilzeit ist alles unter 30 Stunden“, „ab 35 Stunden zählt es als Vollzeit“ – stammen aus der Statistik und aus Stellenanzeigen, nicht aus dem Gesetz. Das Statistische Bundesamt fragt im Mikrozensus die Selbsteinstufung ab; die Zahlen unten beruhen darauf.

Die vier Zahlen, die tatsächlich im Gesetz stehen

15 Stunden: Wer weniger arbeitet, gilt in der Arbeitslosenversicherung als arbeitslos (§ 138 Abs. 3 SGB III) – und mindestens 15 Stunden sind Voraussetzung für Familienpflegezeit.
15 bis 32 Stunden: zulässige Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4 BEEG).
20 Stunden: gelten bei Arbeit auf Abruf als vereinbart, wenn der Vertrag keine Dauer nennt (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
603 Euro: Verdienstgrenze des Minijobs 2026 – beim Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat, 2027 bei 633 Euro etwa gleich viel.

Wie viele Stunden arbeiten Teilzeitbeschäftigte in Deutschland?

Nach dem Mikrozensus arbeiteten abhängig Beschäftigte in Teilzeit 2025 im Durchschnitt 21,3 Wochenstunden – zwei Stunden mehr als 2015 (19,3). Vollzeitbeschäftigte kamen auf 39,9 Stunden. Die Teilzeitquote erreichte Höchstwerte: 50,6 Prozent der erwerbstätigen Frauen und 14,3 Prozent der Männer arbeiteten in Teilzeit; bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren waren es 66,4 Prozent, bei Vätern 8,6 Prozent. Über alle Erwerbstätigen lag die Quote 2024 bei 29 Prozent.

Für die Stundenerfassung heißt das: Teilzeit ist nicht der Sonderfall, sondern bei fast jedem dritten Arbeitsvertrag der Normalfall – mit eigenen Sollstunden, eigenen Urlaubsansprüchen und eigenen Überstundenregeln, die ein Erfassungssystem je Person abbilden muss.

Teilzeit-Stunden in Monatsstunden, Gehalt und Urlaub umrechnen

Aus der vereinbarten Wochenstundenzahl folgen drei Werte, die in jedem Teilzeitvertrag gebraucht werden: die Monatsstunden als Soll für das Stundenkonto, das Mindestgehalt nach Mindestlohn und der Urlaubsanspruch. Die Monatsstunden sind die Wochenstunden mal 4,33 (13 ÷ 3); warum dieser Faktor und nicht 4 gilt, erklärt der Beitrag Arbeitsstunden pro Monat berechnen.

Teilzeit-Wochenstunden umgerechnet (Vollzeit 40 Stunden, Faktor 4,333, Mindestlohn 13,90 € 2026 / 14,60 € 2027)
WochenstundenAnteil an VollzeitMonatsstundenMindestgehalt 2026Mindestgehalt 2027
1025 %43,33602,33 €632,67 €
1537,5 %65,00903,50 €949,00 €
2050 %86,671.204,67 €1.265,33 €
2562,5 %108,331.505,83 €1.581,67 €
3075 %130,001.807,00 €1.898,00 €
3280 %138,671.927,47 €2.024,53 €
3587,5 %151,672.108,17 €2.214,33 €

Die 10-Stunden-Zeile zeigt, warum Minijobs beim Mindestlohn an ihrer Verdienstgrenze kleben: 43,33 Monatsstunden zu 13,90 Euro sind 602,33 Euro – ein Euro unter der Grenze von 603 Euro. Jede zusätzliche Stunde kippt den Minijob in die Sozialversicherungspflicht. Was Arbeitgeber dort aufzeichnen müssen, steht im Beitrag Zeiterfassung im Minijob.

Urlaub richtet sich nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei fünf Tagen. Wer in Teilzeit an weniger Tagen arbeitet, erhält den Anspruch anteilig – wer dieselben fünf Tage kürzer arbeitet, behält die volle Tageszahl. Bei 30 Urlaubstagen in der Fünf-Tage-Woche sind es an drei Arbeitstagen 18 Tage, an vier Tagen 24, an zwei Tagen 12. Die Stundenzahl je Tag ändert daran nichts; sie bestimmt nur, wie viele Stunden ein Urlaubstag auf dem Stundenkonto gutschreibt.

Anspruch auf Teilzeit: Wer darf die Stunden reduzieren?

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit verringern lassen, wenn drei Voraussetzungen des § 8 TzBfG erfüllt sind: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende nicht mitgezählt), und der Antrag geht spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform ein – eine E-Mail genügt. Der Antrag soll die gewünschte Verteilung nennen. Der Arbeitgeber muss die Verringerung mit dem Ziel einer Einigung erörtern und kann sie nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa weil Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt würden oder unverhältnismäßige Kosten entstünden. Die Ablehnung muss schriftlich spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn erfolgen – sonst gilt die Arbeitszeit als verringert und die gewünschte Verteilung als festgelegt. Nach einer berechtigten Ablehnung ist ein neuer Antrag frühestens nach zwei Jahren möglich.

Die unbefristete Teilzeit nach § 8 ist eine Einbahnstraße: Ein Rückkehrrecht auf die frühere Stundenzahl gibt es nicht, nur den Vorrang bei der Besetzung freier Stellen mit längerer Arbeitszeit (§ 9 TzBfG). Wer vorübergehend reduzieren will, wählt die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG – ein bis fünf Jahre, in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten – oder die Teilzeit in der Elternzeit nach § 15 BEEG, für die 15 bis 32 Wochenstunden und ein Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten Voraussetzung sind.

Überstunden in Teilzeit: ab wann gibt es Zuschläge?

Teilzeitkräfte leisten Überstunden, sobald sie ihre vertragliche Stundenzahl überschreiten – nicht erst ab der Vollzeitgrenze. Ob sie dazu verpflichtet sind, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag; ohne Regelung besteht keine Pflicht zur Mehrarbeit. Vergütet werden die Stunden mindestens mit dem normalen Stundensatz, Zuschläge sind Vertrags- und Tariffrage.

Lange umstritten war, ob Zuschläge erst ab der Vollzeitschwelle fällig werden. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof entschieden: Eine tarifliche Regelung, die Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit gewährt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG; die Schwelle ist proportional zur individuellen Arbeitszeit abzusenken – im entschiedenen Fall 32 statt 41 Wochenstunden. Für die Stundenerfassung folgt daraus, dass die Zuschlagsgrenze je Person aus dem Vertrag gezogen werden muss und nicht aus einer betriebsweiten Konstante.

Was bei Teilzeit anteilig gilt – und was nicht
RegelungBei TeilzeitGrundlage
Gehalt, Sonderzahlungen, Zulagenanteilig nach Stunden (pro rata temporis)§ 4 Abs. 1 TzBfG
Urlaubstageanteilig nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden§ 3 BUrlG, BAG-Rechtsprechung
Überstundenzuschlagab der individuellen VertragsstundenzahlBAG 26.11.2025 – 5 AZR 118/23
Mindestlohnvoll, je geleisteter Stunde§ 1 MiLoG
Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeitvoll, unabhängig von der StundenzahlKSchG, BetrVG
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeitvoll – Beginn, Ende und Dauer wie bei VollzeitBAG 1 ABR 22/21, § 17 MiLoG bei Minijobs

Teilzeit auf Abruf: die 20-Stunden-Regel

Viele Teilzeitverträge in Handel, Gastronomie und Pflege sind Abrufverträge: Die Stundenzahl steht, die Lage richtet sich nach Bedarf. § 12 TzBfG setzt dem Grenzen. Ist keine Wochenarbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden als vereinbart – und sind zu bezahlen, auch wenn weniger abgerufen wird. Ist eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber höchstens 25 Prozent mehr abrufen; ist eine Höchstarbeitszeit vereinbart, höchstens 20 Prozent weniger. Jeder Abruf muss mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt werden und mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden umfassen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für die Stundenerfassung sind das drei Prüfregeln, die sich automatisieren lassen: Abrufstunden gegen die Vertragsspanne, Ankündigungsfrist gegen den Dienstplan, Mindestdauer je Einsatz.

Teilzeit-Stunden erfassen: Soll, Ist und Konto je Person

Die Erfassungspflicht gilt für Teilzeit uneingeschränkt: Beginn, Ende und Dauer jeder Arbeitszeit, bei Minijobs nach § 17 MiLoG spätestens am siebten Kalendertag nach der Leistung. Der Unterschied zur Vollzeit liegt im Soll. Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden an drei Tagen hat ein anderes Tagessoll als eine mit 20 Stunden an fünf Tagen; Feiertage und Urlaubstage müssen mit den Stunden gutgeschrieben werden, die an diesem Wochentag geplant waren, sonst entstehen Phantom-Minusstunden. Ein Stundenkonto, das je Person Wochenstunden, Arbeitstage und Zuschlagsschwelle kennt, erledigt das ohne Handrechnung; wie ein solches Konto sauber geführt wird, beschreibt Überstunden und Stundenkonto im Griff.

Der Systemvergleich ordnet die gängigen Lösungen danach ein. Aplano hinterlegt je Mitarbeiter individuelle Sollstunden und Arbeitstage, berechnet Überstunden aus Soll und Ist automatisch, führt Urlaubs- und Abwesenheitskonten und erfasst Zeiten per App, Browser oder Stempeluhr-Station; Auswertungen und Exporte liefern die Monatsstunden je Person für die Lohnabrechnung. Die Zeiterfassung gehört zum Pro-Tarif (4,50 € je Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt., Stand Juli 2026), die Überstundenberechnung ist bereits im Core-Tarif ab 0,50 € enthalten; getestet wird 14 Tage ohne Kreditkarte.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie viele Stunden sind Teilzeit?
Jede regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft im Betrieb (§ 2 TzBfG) – bei einer 40-Stunden-Woche also alles unter 40 Stunden. Eine gesetzliche Mindeststundenzahl gibt es nicht; auch Minijobs sind Teilzeit. Der Durchschnitt lag 2025 bei 21,3 Wochenstunden.
Ab wie vielen Stunden gilt man als Vollzeit?
Ab der im Betrieb oder Tarifvertrag üblichen Vollzeitarbeitszeit – meist 40, 39, 38,5 oder 35 Stunden. Eine feste Grenze im Gesetz existiert nicht; die Statistik ordnet Beschäftigte nach ihrer eigenen Angabe zu.
Wie viele Stunden darf man in Teilzeit maximal arbeiten?
So viele, wie der Vertrag vorsieht, plus zulässige Mehrarbeit – die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (acht, ausnahmsweise zehn Stunden am Tag) gelten wie bei Vollzeit. Feste Höchstgrenzen gibt es nur in Sonderfällen: 32 Wochenstunden während der Elternzeit, und beim Minijob die Verdienstgrenze von 603 Euro (2026), die beim Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat erlaubt.
Wie werden Monatsstunden bei Teilzeit berechnet?
Wochenstunden mal 4,33 (13 ÷ 3). 20 Wochenstunden sind 86,67 Monatsstunden, 30 Wochenstunden 130 Stunden. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) ergibt das ein Mindestgehalt von 1.204,67 beziehungsweise 1.807,00 Euro brutto.
Bekommen Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge?
Wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag Zuschläge vorsehen, ja – und zwar ab Überschreiten der individuellen Vertragsstundenzahl, nicht erst ab der Vollzeitgrenze. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 26. November 2025 (5 AZR 118/23) entschieden. Ohne vertragliche Regelung gibt es keinen Zuschlag, aber die Vergütung jeder geleisteten Stunde.
Wie viel Urlaub steht Teilzeitkräften zu?
Der Anspruch wird nach Arbeitstagen umgerechnet, nicht nach Stunden: Urlaubstage der Vollzeit mal eigene Arbeitstage je Woche geteilt durch Arbeitstage der Vollzeit. Bei 30 Tagen in der Fünf-Tage-Woche sind es an drei Arbeitstagen 18 Tage. Wer an fünf Tagen kürzer arbeitet, behält alle 30 Tage.

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Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 2 TzBfG – Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, § 12 TzBfG – Arbeit auf Abruf.
  2. § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit (15-Stunden-Grenze) und § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit (15 bis 32 Wochenstunden).
  3. Statistisches Bundesamt: Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2025 im Schnitt 39,9 Wochenstunden – Teilzeit 21,3 Stunden, Teilzeitquoten nach Geschlecht, Mai 2026; Fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit, Mai 2025.
  4. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. November 2025 – 5 AZR 118/23 (Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit), im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2023 – C-660/20.
  5. § 1 MiLoG und § 17 MiLoG – Aufzeichnungspflichten; Mindestlohn 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027), Geringfügigkeitsgrenze 603 € (2026) und 633 € (2027).
  6. § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs.
  7. Aplano: Zeiterfassung, Stundenkonten und Exporte und Preise, abgerufen September 2026.

Redaktionell geprüft am 14. September 2026. Monatswerte beruhen auf dem Faktor 13 ÷ 3 und sind Jahresdurchschnitte; einzelne Kalendermonate weichen ab. Tarifverträge können abweichende Vollzeitarbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubsregeln vorsehen. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.